Praxis für psychologische Beratung, Paarberatung, Impulsgebung und personal coaching – klarer leben

Hilfe für Körper & Seele – Frage nicht, wenn du die Antwort nicht hören willst

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag von  klarer leben – Praxis für psychologische Beratung, Paarberatung, Impulsgebung und personal coaching, Karin Stützer

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der psychologischen Beraterin und Klient*innen als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klientin/der Klient das generelle Angebot der Beraterin, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und/oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung und Unterstützung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen und der angegebenen Verfahren wendet.

3. Die psychologische Beraterin ist berechtigt, eine Zusammenarbeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung der aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der psychologischen Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

1. Die psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber der Klientin/dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anzuwenden.

2. Die psychologische Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klientin/des Klienten entsprechen, sofern diese/r hierüber keine Entscheidung trifft. Es werden von der psychologischen Beraterin auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Klientin/des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Wenn die Klientin/der Klient die Anwendung derartiger Methoden oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten oder behandelt werden will, hat sie/er das der psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.

3. Die Beratung durch die psychologische Beraterin ersetzt keine ärztliche und/oder psychotherapeutische Untersuchung/Behandlung. Die Klientin/der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in ärztliche und/oder psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Die Psychologische Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf auch keine Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin/der Klient nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist jedoch in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung der Klientin/des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der Klientin/des Klienten bestimmend sein. Die psychologische Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn die Klientin/der Klient die Beratungsinhalte verneint.

§ 4 Honorare

1. Die psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach den Sätzen der Preisliste der psychologischen Beraterin, einzusehen unter Angebote und Kosten. Die psychologischen Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Beraterin und dem Klienten/der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der psychologischen Beraterin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.

2. Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung von dem Klienten/der Klientin bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen, sofern vorab nichts anderes vereinbart wurde. In Ausnahmefällen kann das Honorar auch überwiesen werden. in diesen Fällen muss das Honorar 24 Stunden vor dem Termin auf dem Bankkonto eingegangen sein.

Auf Wunsch erhält der Klient/die Klientin – je nach Vereinbarung – nach Abschluss der Beratungssitzungen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten/der Klientin sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken.

Aufgrund besonderer Situationen (z.B. bei Pandemien, ansteckender Krankheit) kann die Beratung telefonisch oder auf Basis anderer technischer Medien (z.B. per Skype) vereinbart werden.

3. Die Klientin/der Klient ist darüber informiert, dass die psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von der Klientin/dem Klienten selbst zu bezahlen.

4. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Klient*innen drei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert sind. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

5. Termine, die von Seiten der psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden der Klientin/dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Die Klientin/der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die psychologische Beraterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.

6. Auf Wunsch der Klientin/des Klienten kann eine Beratung auch am Wohnort stattfinden. Hierfür wird neben dem Honorar ein Kilometergeld berechnet, welches im Voraus zwischen den Parteien vereinbart wird.

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

1. Die psychologische Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Entspannungsverfahren und eventueller Präventionsmaßnahmen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der Klientin/des Klienten Auskünfte nur mit deren/dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Die psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Sofern die Klientin/der Klient eine Beratungsakte verlangt, erstellt die psychologische Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.